
Beamtenrecht: Mit Laktose- und Fructoseunverträglichkeit ist man nicht grundsätzlich polizeiuntauglich
Ein Bewerber für den polizeilichen Vollzugsdienst darf nicht grundsätzlich wegen einer Laktose- und Fructoseunverträglichkeit aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz […]
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