HOAI: Bauministerium äußert sich mit Erlass zum Urteil des EuGH

Das Bundesbauministerium hat mit einem Erlass auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur EU-Rechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsatzregelung der HOAI reagiert. Es hat den Bundes- und Landesdienststellen erste Vorgaben gemacht, wie sie mit dem Urteil umgehen sollen.

Die wichtigsten Aussagen des Erlasses bestehen darin, dass
• bei bestehenden Verträgen nachträglich kein Anpassungsanspruch an Mindestsätze besteht,
• bei VgV-Verfahren Angebote nicht ausschließlich deshalb ausgeschlossen werden dürfen, wenn das Angebot den Mindestsatz unterschreitet; unberührt davon ist die Prüfung auf Angemessenheit,
• auch künftig ein Honorar nach dem Mindestsatz vereinbart werden kann,
• das EuGH-Urteil keine Aussage zum Vergaberecht der öffentlichen Auftraggeber enthält.

Wichtig Der Erlass gilt nur für Bundes- und Landesdienststellen. Private Bauherrn sind davon nicht betroffen. Auch Kommunen sind nicht unmittelbar Adressat des Erlasses, werden sich aber wohl daran orientieren.

Quelle: Bundesbauministerium, Erlass vom 5.8.2019

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl