Autokauf: Unfallschaden bei „sehr gepflegtem“ Fahrzeug lässt fachgerechte Reparatur erwarten

Preist ein Gebrauchtwagenhändler einen Wagen mit den Eigenschaften “sehr gepflegt” und “reparierter Unfallschaden” an, kann der Käufer davon ausgehen, dass der Unfallschaden fachgerecht repariert wurde.

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Kammergericht (KG). Die Richter machten deutlich, dass ein Gebrauchtwagenhändler den Käufer ungefragt darüber aufklären müsse, wenn Anzeichen für eine nicht fachgerechte Reparatur vorlägen. Anderenfalls setze er sich dem Vorwurf des arglistigen Verschweigens aus. Preise er den Wagen stattdessen als “sehr gepflegt” an, müsse ein Käufer davon ausgehen, dass die Reparatur des Unfallschadens ebenfalls fachgerecht erfolgt sei. In diesem Fall liege ein arglistiges Verhalten des Händlers unter dem Gesichtspunkt einer Falschangabe ins Blaue vor. Der Käufer könnte dann den Kaufvertrag wirksam anfechten und den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückverlangen (KG, 8 U 42/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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