AGG: Keine Wohnung für Gewerkschaftsangehörige?

Es kann dahinstehen, ob jemand eine Wohnung nicht vermietet bekam, weil er Gewerkschaftsangehöriger ist.

So entschied das Amtsgericht (AG) München im Streit zwischen potenziellem Mieter und Vermieter. Der Bewerber um eine Wohnung hatte letztlich eine Absage vom Vermieter bekommen. Daraufhin hatte er ihn auf Schadenersatz verklagt und sich auf einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Er habe die Wohnung nur deshalb nicht bekommen, weil seine Frau in der Gewerkschaft sei. Das Gericht hielt dieses Argument jedoch für irrelevant. Verboten seien nach dem AGG Benachteiligungen aus Gründen der Weltanschauung. Die Gewerkschaftszugehörigkeit betreffe nur einen Teilaspekt des Lebens und sei insofern keine Weltanschauung. Es bestehe daher kein Schadenersatzanspruch (AG München, 423 C 14869/12).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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