Unfallschadensregulierung: Falschparken kann teuer kommen

Ragt jemand mit seinem parkenden Auto in ein absolutes Halteverbot hinein und streift ein Dritter dieses Auto und beschädigt den Teil, der in dem Halteverbot abgestellt wurde, muss der Falschparker einen Teil seines Schadens selbst tragen.

Das musste sich ein Taxiunternehmer vor dem Amtsgericht (AG) München sagen lassen, der seinen Wagen an einem Taxistand so abstellte, dass dieser 1,28 Meter ins absolute Halteverbot ragte. Als ein Linienbus vorbeifahren wollte, streifte er das geparkte Taxi an der Stelle, die in das absolute Halteverbot hineinragte. Der Taxiunternehmer verlangte seinen Schaden von ca. 3.500 EUR ersetzt. Das Busunternehmen sah sein Verschulden zwar ein. Es sah aber auch ein Mitverschulden des Taxifahrers und zahlte nur 60 Prozent des Schadens.

Die Klage des Taxiunternehmers war nur teilweise erfolgreich. Unter Abwägung aller Umstände sei nach Ansicht des Gerichts eine Haftung des Busunternehmens zu 2/3 angemessen. Dabei sei zum einen das Hineinragen des Taxis in das absolute Halteverbot zu berücksichtigen. Sinn und Zweck des absoluten Halteverbots an dieser Stelle sei es, den dort verkehrenden Bussen das Umfahren einer Kurve zu erleichtern. Der dort regelmäßig haltende Taxifahrer hätte auch wissen müssen, dass die Stelle aufgrund der vielen Fußgänger und Radfahrer sehr unübersichtlich sei. Für dessen Mitverschulden spräche außerdem, dass die Schäden an seinem Fahrzeug ausschließlich an Teilen entstanden seien, die sich im absoluten Halteverbot befunden hätten. Auf der anderen Seite sei die Straße so breit, dass ein Bus auch ohne Kollision mit dem Fahrzeug an den ins Halteverbot hineinragenden Teilen vorbeigekommen wäre. Aus diesem Grund habe der Busunternehmer zwei Drittel des Schadens zu tragen. Nachdem er 60 Prozent davon bereits bezahlt hatte, sprach das Gericht dem Taxiunternehmer noch die Differenz zu und wies im Übrigen die Klage ab (AG München, 341 C 15805/09).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert