Mietwagen: Mieter haftet für grob fahrlässig verursachte Schäden

auto_paragraphenzeichen_01Verursacht der Mieter eines Mietwagens einen Unfall, indem er an einer ausgeschalteten Ampelanlage das Stoppschild nicht beachtet und deshalb mit dem Querverkehr kollidiert, handelt er grob fahrlässig.

Die Folge ist nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Bochum: Eine im Mietvertrag vereinbarte Haftungsbefreiung, die analog einer Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, greift nicht. Der Mieter muss den Schaden am Mietfahrzeug ersetzen.

Quelle: LG Bochum, Urteil vom 25.6.2015, I-3 O 60/15.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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