Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf ungeknicktes Zeugnis

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis.

So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Das gelte zumindest solange, als bei einer Kopie die Falzknicke nicht erkennbar seien, so die Richter.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.11.17, 5 Sa 314/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl