Erbrecht: Vom Erbvertrag kann nur bei Verfehlungen des Vertragspartners zurückgetreten werden
Von einem Erbvertrag kann nur zurückgetreten werden, wenn Verfehlungen des Vertragspartners vorliegen. Ist das nicht der Fall, ist der Rücktritt unwirksam. Hierauf wies das Oberlandesgericht […]
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