Gebäudeversicherung: Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig
Wer bei windigem Wetter mit einem Gasbrenner Unkraut abflämmt, handelt grob fahrlässig. Entsteht dadurch ein Brand an seinem Gebäude, muss er damit rechnen, dass der […]
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