Massenentlassung: Eine Kündigung ist direkt nach Eingang der Massenentlassungsanzeige zulässig
Die nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) erforderliche Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit […]
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