Vertragsrecht: Bei Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat gibt es keinen Werklohn
Ist das Gericht aufgrund einer WhatsApp-Nachricht davon überzeugt, dass die Parteien eine sogenannte „Schwarzgeldabrede“ getroffen hatten, erhält der Bauunternehmer für seine erbrachte Leistung keinen Werklohn. […]
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