Haftungsrecht: Tiefbauunternehmer muss sich nach Leitungen erkundigen
Verpflichtet sich der Auftragnehmer bei der Übernahme von Tiefbauarbeiten (hier: Verlegung von Leerrohren unterhalb von Straßen oder sonst befestigten Flächen) zur Leitungserkundung und beschädigt er […]
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