Vertragsrecht: Kündigungsschutz für Senioren
Senioren als Wohnraummieter haben Möglichkeiten, über die andere nicht verfügen. Ein Beispiel dafür ist der des Kündigungsschutzes. Widerspruch gegen die Kündigung (§§ 574, 574b BGB) […]
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Weiterlesen »Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31.12.2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen in der Regel […]
Weiterlesen »Zwar kann auch das Verschenken von drei Schrauben im Wert von 28 Cent zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Es […]
Weiterlesen »Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer genießt keinen Sonderkündigungsschutz, wenn der Arbeitgeber über die Behinderteneigenschaft nicht informiert wird. Hierauf wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hin. Die Richter machten […]
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