Versorgungsausgleich: Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist mit dem Grundgesetz vereinbar
Bei verfassungskonformer Anwendung ist die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar. […]
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