Bauvorbescheid: Übergangsheim in geschlossener Bauweise verstößt gegen Rücksichtnahmegebot

Soll ein Übergangsheim für akut wohnungslose, alleinstehende Männer mit gravierenden Problemlagen und Gewaltpotential errichtet werden, kann der eine geschlossene Bauweise vorsehende Bauvorbescheid unwirksam sein.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf ist das der Fall, wenn die Tür an Tür-Situation bei der geschlossenen Bauweise voraussichtlich zu massiven Konflikten und Beeinträchtigungen führen werde. Verfüge nämlich das Grundstück nicht über einen rückwärtigen Garten, müsse davon ausgegangen werden, dass sich etwaige Auseinandersetzungen zwischen den künftigen Bewohnern nach außen auf den Bürgersteig vor dem Gebäude verlagern könnten. Nehme der Bauvorbescheid dies hin, verstoße das gegen das nachbarrechtliche Gebot der Rücksichtnahme (VG Düsseldorf, 25 K 5561/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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