Wertminderung: Anspruch auch bei altem Pkw

Neun Jahre alt, 90.000 km auf der Uhr – das spricht nicht gegen eine Wertminderung bei einem unfallbeschädigtem Fahrzeug, entschied das Amtsgericht (AG) Norderstedt.

Entscheidend – so das AG – sei nicht eine formalisierte Betrachtung nach irgendwelchen Eckdaten, sondern eine Bewertung der Gesamtumstände. Die waren für den Geschädigten hier gut: Der Wagen war zum Unfallzeitpunkt in gutem Zustand und gepflegt (AG Norderstedt, 46 C 103/11).

Hinweis: Immer wieder probieren es die Versicherer mit angeblichen Alters- oder Kilometergrenzen. Das AG Norderstedt hat sich davon nicht blenden lassen. Und auch der Bundesgerichtshof hat schon 2004 schematischen Betrachtungen eine Absage erteilt (VI ZR 357/03).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert