Unterhaltsrecht: Unterhaltsberechtigter muss fehlende Beschäftigungsmöglichkeit nachweisen

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte trägt im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss er ebenso nachweisen, dass dies in gleicher Weise für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Job) und auch für eine Erwerbstätigkeit im Rahmen der Gleitzone nach § 20 Abs. 2 SGB IV (sog. Midi-Job) zutrifft. Erbringt er diesen Nachweis nicht, kann hierin ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit zu sehen sein. Ihm kann dann ein fiktives Einkommen angerechnet werden, das zu herabgesetzten Unterhaltsansprüchen führt, bzw. den Anspruch ganz ausschließt (BGH, XII ZR 178/09).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

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